Pflichtangaben
Impressum und Datenschutzerklärung sind Pflicht, und was genau hineingehört, hängt von deiner Rechtsform und deiner Branche ab. Diese Seite sagt dir, welche Angaben wir von dir brauchen. Formulieren tun wir sie nicht, und warum das so ist, steht gleich im ersten Absatz.
Auf dieser Seite
Was wir tun und was nicht
Wir bauen die Seiten, tragen deine Angaben ein und sorgen dafür, dass sie erreichbar und lesbar sind. Wir formulieren keine Rechtstexte und geben keine Rechtsberatung. Das ist keine Bequemlichkeit, sondern der einzige verantwortbare Weg: ein selbst zusammengeschriebener Rechtstext ist ein Haftungsrisiko, das am Ende bei dir liegt.
Drei Wege gibt es, und alle drei sind in Ordnung:
- Du hast bereits Rechtstexte. Dann übernehmen wir sie und prüfen nur, ob veraltete Gesetzesverweise darin stehen.
- Deine Anwältin oder dein Anwalt erstellt sie. Wir liefern die technische Beschreibung dessen, was auf deiner Seite passiert, damit die Datenschutzerklärung dazu passt.
- Du nutzt einen der bekannten Generatoren. Für einen überschaubaren Betrieb ist das üblich und vertretbar. Wir sagen dir, welche Angaben du dort eintragen musst.
Angaben, die jeder braucht
- Firmierung, zeichengenau wie im Register oder in der Gewerbeanmeldung, mit Rechtsform.
- Ladungsfähige Anschrift. Ein Postfach genügt nicht.
- E-Mail-Adresse und ein zweiter schneller Kontaktweg, in der Regel die Telefonnummer.
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, falls du eine hast. Die Steuernummer gehört nicht ins Impressum.
- Name der verantwortlichen Person für redaktionelle Inhalte, sobald du Neuigkeiten, einen Ratgeber oder einen Blog hast.
Was zusätzlich gilt, je nachdem wer du bist
GmbH, UG, KG oder AG
- Die vertretungsberechtigten Personen, also Geschäftsführung oder Vorstand, mit Namen.
- Registergericht und Handelsregisternummer.
- Bei manchen Rechtsformen zusätzlich Angaben zum Stammkapital.
Handwerksbetrieb
- Die zuständige Handwerkskammer als Aufsichtsbehörde.
- Deine gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem sie verliehen wurde.
- Die Eintragung in die Handwerksrolle.
Beratende und versicherungspflichtige Berufe
Dazu zählen unter anderem Steuerberatung, Rechtsberatung, Architektur und Ingenieurwesen.
- Deine Berufshaftpflichtversicherung mit Name des Versicherers, Anschrift und dem räumlichen Geltungsbereich.
- Die zuständige Kammer und die berufsrechtlichen Regelungen mit einer Fundstelle.
Heilberufe und Praxen
- Zuständige Kammer und Kassenärztliche Vereinigung.
- Gesetzliche Berufsbezeichnung und Verleihungsstaat.
- Ein Verweis auf die geltende Berufsordnung. Für Werbeaussagen gelten in diesen Berufen zusätzliche Grenzen, das prüfen wir gemeinsam.
Gastronomie
- Deine Speisen und Getränke mit den vierzehn kennzeichnungspflichtigen Allergenen und den Zusatzstoffen, und zwar auch online, nicht nur auf der Karte im Haus.
- Deshalb bauen wir Speisekarten als Seite und nicht als PDF. In einer Seite lässt sich die Kennzeichnung am einzelnen Gericht führen und du kannst sie selbst ändern.
Wenn Kunden bei dir online kaufen oder buchen
Sobald Verbraucher auf deiner Seite bestellen, buchen oder bezahlen, kommt einiges dazu.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen, falls du welche verwendest.
- Widerrufsbelehrung samt Muster-Widerrufsformular. Für Dienstleistungen mit festem Termin gibt es Ausnahmen, die vorher zu klären sind.
- Preisangaben mit dem Hinweis auf enthaltene Umsatzsteuer und, wo zutreffend, Versandkosten.
- Eine eindeutig beschriftete Schaltfläche beim letzten Schritt der Bestellung. Der Wortlaut ist gesetzlich vorgegeben.
Datenschutz
- Bestehende Datenschutzerklärung, falls vorhanden. Wir prüfen, ob sie zu dem passt, was deine neue Seite wirklich tut.
- Auftragsverarbeitungsvertrag. Sobald wir Hosting, Wartung oder die Reichweitenmessung für dich betreiben, brauchen wir einen solchen Vertrag zwischen dir und uns. Den Entwurf schicken wir dir, du musst ihn nicht besorgen.
- Liste der beteiligten Dienstleister. Wer für dich Daten verarbeitet, gehört in deine Datenschutzerklärung. Wir liefern dir diese Liste für alles, was wir einsetzen.
Zwei Dinge, die viele Bestandsseiten falsch haben
Wenn du eine bestehende Seite mitbringst, sehen wir uns diese beiden Punkte immer an.
- Veraltete Gesetzesverweise. Das Telemediengesetz heißt seit einiger Zeit Digitale-Dienste-Gesetz, und der Rundfunkstaatsvertrag ist durch den Medienstaatsvertrag ersetzt. Ein Impressum, das noch die alten Paragrafen nennt, ist zwar kein Drama, wirkt aber ungepflegt. Das korrigieren wir mit.
- Der Link zur EU-Streitschlichtungsplattform. Diese Plattform wurde abgeschaltet. Ein Link darauf führt heute ins Leere und ist selbst angreifbar. Wir nehmen ihn heraus.
Der Hinweis, ob du an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmst, bleibt dagegen nötig. Für die meisten Betriebe lautet die Antwort, dass sie nicht verpflichtet und nicht bereit sind. Genau das muss dann dort stehen.